neoform Classic wird zur Flächenreinigung und -desinfektion von Medizinprodukten, medizinischem Inventar und anderen Oberflächen in Krankenhäusern, Praxen, Altenheimen, Laboratorien und im öffentlichen Bereich verwendet
- Bakterizide, levurozide, tuberkulozide Wirksamkeit sowie begrenzt viruzid und begrenzt viruzid PLUS gutachterlich bestätigt
- Deckt die Wirksamkeit gegen Coronaviren ab
- Wirksamkeit im 4-Felder-Test (EN 16615) belegt
- Die desinfizierende Wirksamkeit wurde nach europäischen Normen und VAH1- Methoden geprüft und nachgewiesen
- VAH1-gelistet, in der IHO2-Desinfektionsmittelliste eingetragen
Entsprechend der gewünschten Wirksamkeit verdünnt man das Konzentrat entsprechend der gewünschten Wirksamkeit (siehe Aufdruck). Die Anwendung erfolgt bei Raumtemperatur im Wischverfahren. Dabei muss die gesamte Fläche unter Beachtung der Einwirkzeit abgewischt werden.
Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise!
Inhaltsstoffe für Reinigungsmittel gemäß EG-Detergenzienverordnung 648/2004:
Desinfektionsmittel
Wirkstoffe in 100 g:9 g N-(3-aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin 0,9 g Amine, N-C12-14-(geradzahlig)- alkyltrimethylenedi-, Reaktionsprodukte mit Chloressigsäure
Beim Abspielen des Videos wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube (Google) hergestellt. Dabei können diesem Anbieter personenbezogene Daten mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Datenblättern oder Anleitungen:
Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.