Die Säuglingswaage seca 384 lässt sich mit einem Handgriff in eine verlässliche Flachwaage für Kinder umwandeln.
Zwei Waagen in einerIn der nach Eichklasse III geeichten Waage von seca vereinen sich 2 Waagen in nur einer. Die Waage dient zum Wiegen von Säuglingen und lässt sich mit nur einem einfachen Handgriff ganz leicht in eine Flachwaage für Kinder bis zu 20 kg umbauen. Die feine Teilung von 10 g bis 10 kg und die Breast-Milk-Intake-Funktion (BMIF) ist bei der Untersuchung der Säuglinge sehr wichtig. Auf Knopfdruck wird die getrunkene Milchmenge angezeigt und kann so genau kontrolliert werden.Außerdem liegt der Säugling während der gesamten Untersuchung sicher in der komfortablen Wiegemulde . Selbsterklärende Tasten erleichtern die Bedienung und mit einem Eigengewicht von nur 2,8 Kg lässt sich Säuglingswaage leicht transportieren, was einen mobilen Einsatz ermöglicht.
- Für Säuglinge mit BMIF (Breast-Milk-Intake-Funktion)
- Für Kinder als Flachwaage bis 20 kg
- Leichtes Lösen von Untergestell und Wiegemulde
- Robust und leicht
- Teilung: 10 g bis 10 kg, 20 g bis 20 kg
- Gewicht: 2,8 kg
- Tragkraft: 20 kg
Lieferumfang: 1 Säuglingswaage, inkl. Eichgebühr
Beim Abspielen des Videos wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube (Google) hergestellt. Dabei können diesem Anbieter personenbezogene Daten mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Datenblättern oder Anleitungen:
Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.