boso schließt mit dem ABI-Mess-System eine wichtige Lücke in der Herz-Kreislaufdiagnostik. Ein Muss in Ihrer täglichen Praxis.
Jetzt mit Messung der Pulswellen-Geschwindigkeit für eine noch fundiertere Risikostratifizierung von kardiovaskulären Ereignissen.
Der entscheidende Risikomarker für Herzinfarkt.
Jetzt PAVK-Screening mit dem boso ABI-system!
Der neue Standard für die hausärzliche Praxis!
- Zeitgleiche Messung des systolischen Blutdrucks an allen vier Extremitäten
- Durch das intelligente Aufpumpsystem und die Regelung der Ablassgeschwindigkeit nur minimale Schwankungen
- Keine Verfälschung der Messung durch Blutdruckschwankung
- Einfache Anwendung und in wenigen Minuten durchführbar
- Weiterleitung der Daten an PC über USB-Schnittstelle
- Automatische Berechnung des ABI durch Anwendersoftware
- Anwendersoftware beinhaltet eine Datenbank für Patientenverwaltung, grafische Darstellung der Messwerte und eine GDT-Schnittstelle zur Übergabe an die Praxis-EDV
- Modell PMV mit Messung der Pulswellen-Geschwindigkeit für eine noch fundiertere Risikostratifizierung von kardiovaskulären Ereignissen
Das boso ABI-system 100 wurde weiter entwickelt und ist jetzt mit der Möglichkeit zur Messung der b-a Pulswellen-Geschwindigkeit ausgestattet. Mit der Messung der Pulswellen-Geschwindigkeit (pulse-wave-velocity / PWV) kann eine arterielle Gefäßsteifigkeit diagnostiziert werden. Die Steifigkeit der arteriellen Gefäße nimmt mit einer fortschreitenden Arteriosklerose zu, was sich durch eine Erhöhung der Pulswellen-Geschwindigkeit darstellt. PWV und ABI-Wert ermöglichen eine noch fundiertere Risikostratifizierung von kardiovaskulären Ereignissen.
Lieferumfang
Messgerät , 2 Nylon-Armmanschetten (22 – 42 cm) inkl. Schlauch, 2 Nylon-Beinmanschetten (18 – 38 cm) inkl. Schlauch, Netzgerät , USB-Verbindungskabel, Auswertungs-Software boso profil-manager XD (Betriebssystem ab Win XP)
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Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.