Incidin® Perfekt ist ein flüssiges Flächendesinfektionsmittel mit einer Wirkstoffkomposition aus Aldehyden. Es gewährleistet hohe Desinfektionssicherheit auf allen abwaschbaren Flächen, besonders geeignet in Risikobereichen.
VAH- und RKI-gelistet
Das Desinfektionsmittel ist wirtschaftlich durch eine niedrige Anwendungskonzentrationen, kurze Einwirkzeiten, mit Langzeitwirkung (kumulativer Effekt) und einer guten Reinigungsleistung.
Incidin® Perfekt gewährleistet zuverlässige Desinfektion in den Risikobereichen
und ist VAH- und RKI-gelistet. Es ist wirksam gegen Bakterien (inkl. MRSA, TB) und Hefen, begrenzt viruzid (inkl. HIV, HBV, HCV) und. vruzid gem. RKI-Empfehlung 01/2004. Incidin® Perfekt ist RKI-gelistet zur Flächen- und Wäschedesinfektion und damit einsetzbar bei meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten.
Die Materialverträglichkeit wurde umfangreich geprüft. Es ist einsetzbar bei:
- Metallen, z.B. Messing
- Kunststoffen, z.B. Polycarbonat
- Elastomeren, z.B. EPDM
- Fußböden, z.B. Linoleum
ZUSAMMENSETZUNG
In 100 g sind als Wirkstoffe enthalten: 12 g Glyoxal, 11,1 g Formaldehyd, 3,75 g Glutaral, 2,7 g Benzalkoniumchlorid, 1 g Polyhexametyhlenbiguanid
ANWENDUNGSHINWEISE
Gebrauchslösung durch Verdünnen mit Wasser (max. 30 °C) in der gewünschten Konzentration ansetzen.
Zu behandelnde Fläche feucht abwischen. Dabei auf gleichmäßige Benetzung achten.
Laut UVV sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Desinfektionsmittel sicher verwenden.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
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Zusätzliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Datenblättern oder Anleitungen:
Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.