Peresal® verwenden Sie zur Desinfektion und Entkalkung von Hämodialyse-Anlagen. Keine Gefährdung der Patienten durch Keim-Verschleppung
Viruzid gem. RKI-Empfehlung 01/2004.
6 L Kunststoffkanister
Um Patienten und Personal vor Infektionen zu schützen ist die Desinfektion von Hämodialyse-Anlagen wegen des Kontaktes mit Patientenblut unabdingbar.
Peresal® ist wirksam gegen Bakterien (auch TB), Pilze und Sporen, viruzid gem. EN 14476. Es verhindert bei regelmäßiger Verwendung Carbonatrückstände im gesamten Dialysekreislauf.
- Wirksam gegen Bakterien, Hefen und Sporen.
- Viruzid gem. RKI-Empfehlung 01/2004.
Lieferung als 6 L Kunststoffkanister
ANWENDUNGSHINWEISE
Zur Desinfektion und Entkalkung von extrakorporalen Hämodialyse- Anlagen bei Betriebstemperatur.
Peresal wird in einer 3 %igen Konzentration und mit einer Einwirkzeit von 10 Minuten angewendet. Bei der Anwendung ist die Anleitung der Gerätehersteller zu beachten. Die Anwendungslösung ist rückstandslos ausspülbar.
Nachweisreaktion: Kaliumjodid-Stärke-Papier wird ca. 5 Sekunden mit dem abfließenden Spülwasser benetzt. Wenn eine Gelbfärbung des Papiers eintritt, ist die Anlage ausreichend gespült. Hinweis: Nicht mit anderen Reinigungsoder Desinfektionsmitteln mischen. Entwickelt mit aktivchlorhaltigen oder mit chlorabspaltenden Produkten Chlorgas.
ZUSAMMENSETZUNG
In 100g sind als Wirkstoff enthalten: 4 g Peressigsäure, 26 g Wasserstoffperoxid.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!
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Zusätzliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Datenblättern oder Anleitungen:
Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.